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Europa braucht eine neue „Verfassung“

von Angela Merkel

 

Zum Glück gewinnt die Diskussion über den europäischen Verfassungsvertrag neue Dynamik.

Wer ermessen will, wie bedeutsam die jetzt anstehenden Entscheidungen über eine Fortführung des Verfassungsprozesses sind, sollte die Geschichte der Zusammenarbeit in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg in den Blick nehmen.

Wie kam es dazu, dass ein durch Krieg und Gewaltherrschaft zerrütteter Kontinent heute in Frieden und Freiheit und in beachtlichem Wohlstand vereint ist?

Am Anfang stand die ebenso einfache wie geniale Idee Jean Monnets und der Generation der „Gründungsväter“, in bestimmten, klar definierten Politikbereichen Zuständigkeiten der Nationalstaaten an gemeinsame unabhängige Institutionen zu übertragen, um so gemeinsame politische Ziele zu erreichen. Es war diese über alle Erwartungen fruchtbare und erfolgreiche Idee, die uns 50 Jahre Frieden und Wohlstand in Europa gebracht hat. Diese Idee hat die Europäische Union so attraktiv gemacht, das diese heute fast den ganzen Kontinent umfasst und an weiteren Beitrittsbewerbern kein Mangel ist.

Alle Mitgliedstaaten der Union haben gewaltige wirtschaftliche Vorteile von ihrer Mitgliedschaft gehabt; dies gilt seit ihrem Beitritt 2004 auch für alle neuen Mitgliedstaaten, insbesondere für die Tschechische Republik.

Die Europäerinnen und Europäer haben heute ein Vaterland und sind zugleich Bürger Europas mit Rechten und Pflichten. Beides besteht ausgezeichnet nebeneinander; beides ergänzt sich. Die Bürgerinnen und Bürger wissen auch genau, das die großen Herausforderungen wie Energiepolitik, Klimaschutz, Forschung und Kampf gegen den Terrorismus nur gemeinsam gelingen können. Studenten, Forscher und Unternehmer wollen keine neuen Grenzen in Europa. Wer dies ignorieren will, begibt sich auf den Stand der unmittelbaren Nachkriegszeit zurück.

Ein halbes Jahrhundert fortschreitender Integration hat keineswegs zu einer Aushöhlung der Bedeutung der Nationalstaaten oder ihrer Regionen geführt. Weder Luxemburg noch Frankreich zum Beispiel sind in den letzten 50 Jahren in einem „seelenlosen europäischen Einheitsstaat“ aufgegangen, und das wird auch der tschechischen Republik in den kommenden 50 Jahren nicht widerfahren.

Wir Europäerinnen und Europäer sind verschieden genug. Kaum jemand hat das schöner ausgedrückt als der Karel Capek, ein großer Europäer aus Prag, den ich letzte Woche im Europäischen Parlament in Straßburg zitiert habe: „Der Schöpfer Europas machte es klein und teilte es sogar in winzige Stücke auf, so dass sich unsere Herzen nicht an der Größe, sondern an der Vielfalt erfreuen.“ Wichtig erscheint mir heute, dass wir uns wieder bewusst werden, was uns wirklich verbindet: tiefverwurzelte europäische Werte wie Toleranz, Freiheit und Vielfalt, die wir gemeinsam verteidigen müssen, aber auch Solidarität und ein europäisches Gesellschaftsmodell, das sich um die Schwachen einer Gesellschaft bemüht. Ohne diese Werte wäre das europäische Einigungswerk nie gelungen und würde übrigens auch keine Zukunft haben.

Selbstverständlich gibt es in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, anhaltende Diskussionen darüber, ob sich die Europäische Union im Einzelnen richtig entwickelt, ob sie zum Beispiel ihren Haushalt auf die richtigen Politikbereiche ausrichtet, ob sie nicht zuviel Bürokratie produziert und vieles mehr. Solche Diskussionen sind notwendig, ja lebenswichtig für die Europäische Union, und ich selber beteilige mich nachdrücklich daran. Ich verstehe die Union als ein Gebilde, das weiterentwickelt und an wechselnde Herausforderungen angepasst werden muss, aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden darf, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass der Dämon eines überspitzten Nationalismus’ wieder das Haupt erhebt.

Und um diese heute notwendigen Anpassungen vorzunehmen, ist der Verfassungsvertrag in zweieinhalb Jahren in öffentlichen Sitzungen unter Einbeziehung der nationalen und des Europaparlaments und – von Anfang an – der neuen Mitgliedstaaten, darunter auch die Tschechische Republik verhandelt worden. Der Verfassungsvertrag führt eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten ein. Er gibt den nationalen Parlamenten eine wichtige Rolle bei der Überprüfung, ob Rechtssetzungsvorhaben der EU überflüssig sind oder der europäischen Ebene nicht zukommen. Er schreibt unsere Grundrechte und Werte fest. Er schafft in vielen Bereichen transparentere und verständlichere Verfahren und Einrichtungen

Ohne diese Neuerungen ist Europa nicht zukunftsfähig; deswegen sehe ich mich als Ratspräsidentin in der Verantwortung, einen zukunftsgerichteten Konsens herbeizuführen.

Ich bin überzeugt, dass das große tschechische Volk, das seinen Platz nicht nur geographisch im Herzen Europas hat und das sich mit klarer Mehrheit für den Beitritt zur EU ausgesprochen hat, sehr selbstbewusst für eine aktive, konstruktive Rolle der tschechischen Republik in der Europäischen Union eintreten wird.

Mladá Fronta Dnes, 26. Januar 2007

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