Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrag durch den Bundestag am 12. Mai 2005

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai 2005 den Europäischen Verfassungsvertrag ratifiziert. Dafür stimmten 569 der 594 anwesenden Abgeordneten. 23 stimmten dagegen und zwei enthielten sich. Nun muss noch der Bundesrat, die Kammer der Länder, zustimmen. Die Abstimmung wird für den 27. Mai 2005 erwartet. Für die Ratifizierung ist in beiden Kammern eine zwei Drittel Mehrheit notwendig.

 

Bundeskanzler Schröder sagte dazu in seiner Regierungserklärung (Ausschnitte):

"Durch die Verfassung wird die Europäische Union entscheidungsfähiger und zugleich politisch führbar bleiben. Durch die Verfassung wird die Europäische Union demokratischer und bürgernäher. Das Europäische Parlament wird gestärkt und erhält mehr Mitwirkungsrechte. Die nationalen Parlamente erhalten zusätzliche Informations- und Kontrollrechte. [..] Die Zuständigkeiten zwischen der nationalen und der europäischen Ebene werden in der europäischen Verfassung klarer getrennt.

Und die Verfassung trägt mit dem Entscheidungsmodus der „doppelten Mehrheit“ dem urdemokratischen Prinzip 'Ein Bürger, eine Stimme' Rechnung. Deshalb kann es auch insoweit keinen Zweifel geben: Wer mehr Demokratie will in Europa, muss für die Verfassung stimmen. [..]

Diese Verfassung, über die wir heute abstimmen, ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, der in der Geschichte der europäischen Integration ohne Beispiel ist. Historisch steht die Verfassung in der Kontinuität eines Europa, das seine Lehren aus der leidvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts gezogen hat. Insoweit ist die Verfassung sowohl ein Dokument der Selbstvergewisserung als auch ein Ausdruck für das Selbstverständnis des vereinten Europa zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

Es ist ein Europa, das sich als Wertegemeinschaft versteht und auf den universellen Werten und unveräußerlichen Rechten des Menschen beruht. Es ist ein Europa, das Demokratie mit wirtschaftlicher Produktivität und sozialer Solidarität zu einem ganz eigenen Gesellschaftsmodell verknüpft. Es ist ein Europa, das sich als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Gemeinschaft begreift. Das ganz bewusst mehr sein will als eine bloß geografische Einheit, mehr als Binnenmarkt und Freihandelszone. Das als innere Einheit auftreten und handeln will. Nach der festen Überzeugung: gemeinsam können wir Europäer mehr erreichen als jeder für sich. Es ist ein Europa, das eine Stimme sein will für Frieden und Multilateralismus, ein starker Partner für eine gerechte und kooperative Weltordnung.

Die Verfassung schafft dieses Europa nicht. Aber sie bietet den Rahmen, die Institutionen und die Verfahren, damit das erweiterte Europa seinen Weg weiter gehen kann. Und sie wird dem europäischen Integrationsprozess einen neuen Schub, eine neue Dynamik verleihen. Mit der Verfassung geben wir Europäer uns in freier Selbstbestimmung ein neues System der Ordnung, das die Fragmente der bisherigen europäischen Verträge in verbesserter und harmonisierter Form zusammenfügt.

Die Verfassung verändert auch nicht die Statik oder Architektur im gemeinsamen Europa. Sie kennt keine Dominanz, und sie schafft auch kein „französisches Europa“, erst recht kein „deutsches Europa“, sondern ein wahrhaft „europäisches Europa“.

Die Kontinuität in der Europapolitik gehört zum Grundkonsensus aller deutschen Regierungen und aller deutschen Demokraten. Diesen Konsens sollten wir durch ein eindeutiges Ja von Bundestag und Bundesrat zur europäischen Verfassung bekräftigen."

 
 

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