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EU-Mitglieder müssen "die Herren des Vertags" bleiben

Seit der Unterzeichnung des „Vertrags über eine Verfassung für Europa“ am 29. Oktober 2004 wird in Europa über die Zustimmung zu diesem Vertragswerk diskutiert. Schon der Titel zeigt die beiden Aspekte des Themas. Die Bezeichnung „Verfassung“ verdeutlicht den hohen Stand der Integration, den wir in Europa schon erreicht haben und mit diesem Text ein wichtiges Stück vorantreiben. Aber die Europäische Union wird dadurch nicht zu einem Staat. Man darf den anderen Teil des Titels nicht weglassen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag und die Mitgliedstaaten bleiben „Herren des Vertrags“. Seine Inkraftsetzung und Änderung hängt von ihrer Zustimmung ab. Die Präambel bringt beides auf die Formel "in Vielfalt geeint".

 

Worum geht es dabei inhaltlich?

Für besonders wichtig für die Bürgerinnen und Bürger halte ich die Aufnahme der Grundrechte-Charta in den Vertrag. Damit wird der von Parlament, Rat und Kommission bereits im Jahr 2000 feierlich proklamierte Katalog von Rechten rechtlich verbindlich. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich vor den Gerichten darauf berufen, um ihre Freiheit zu verteidigen.

Der Verfassungsvertrag stärkt außerdem die demokratische Legitimation der Europäischen Union, weil die Kompetenzen des Europäischen Parlaments erweitert werden. Der Präsident der EU-Kommission wird künftig vom Europäischen Parlament gewählt. Bei Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene wird das sog. Mitentscheidungsverfahren, also das Zusammenwirken von Ministerrat und europäischem Parlament, zum Regelfall. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger über ihre Stimmabgabe bei den Europawahlen größeren Einfluss auf die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene. Bei der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten gewinnen wir mehr Klarheit. Die Unterscheidung zwischen ausschließlichen, geteilten und ergänzenden Zuständigkeiten macht es deutlicher, was Sache Europas und was Sache der Mitgliedstaaten ist. Die Union soll ja nicht in Gebiete hineinregieren, wo das nicht nötig ist, und wo die Mitgliedstaaten ohne sie besser zurechtkommen. Das ist der Sinn des Subsidiaritätsprinzips.

Die Mitgliedstaaten haben die Europäische Union geschaffen, um mit ihr die Probleme zu lösen, die sie als Nationalstaaten in einer immer stärker globalisierten Welt allein nicht mehr bewältigen können. Es liegt im Interesse aller, die Europäische Union für die Zukunft entscheidungs- und handlungsfähig zu halten. Das neu geschaffene Amt eines europäischen Außenministers erhöht die Chance, dass Europa in der Welt mit einer Stimme spricht und auch gehört wird. Eine bessere Definition der Befugnisse in der Innen- und Justizpolitik erleichtert, es die internationale organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Die Handlungsfähigkeit ist im größeren Europa nach dem Beitritt umso dringlicher geworden. Deshalb macht der Verfassungsvertrag den Bereich, in dem der Ministerrat mit Mehrheit entscheidet zum Regelfall. Gleichzeitig sind Sicherungen eingezogen, die verhindern, dass die kleineren Länder von den großen majorisiert werden: Das Prinzip der doppelten Mehrheit von 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung respektiert die Gleichberechtigung der Staaten und sichert allen Bürgern in etwa die gleiche Chance des Einflusses.

Natürlich wird bei einem so umfangreichen Werk mit vielen Kompromissen jeder etwas finden können, was er lieber anders geregelt sähe. Wegen der Fortschritte in der Demokratisierung Europas, bei der Handlungsfähigkeit der Union und für den Einfluss und die Rechte der Bürger verdient der vorliegende Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa nach meiner Überzeugung uneingeschränkte Zustimmung. Das Ziel der Präambel -"in Vielfalt geeint“- rechtfertigt alle Bemühungen.

erschienen in der Tageszeitung Mladá Fronta Dnes am 31. März 2005

 

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