![]() |
|||||||
![]() |
|||||||
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Gespräch mit Hospodáøské noviny
HN: Warum braucht Europa eine europäische Verfassung? Wir müssen im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union auf zur Zeit fünfundzwanzig, in Zukunft möglicherweise auch mehr Mitgliedsstaaten unsere bisherigen Strukturen und Verfahren verbessern , damit die EU im Innern funktioniert.
HN: Und weitere Gründe? Ein zweiter Grund ist, dass der Katalog der Grundrechte in der Verfassung verankert wird. Damit werden die Rechte der EU-Bürger gestärkt, denen wir die Möglichkeit geben, sich an europäische Gerichte zu wenden. Durch die europäische Verfassung werden darüber hinaus deutlich die Rechte des Europäischen Parlaments erweitert. Und das ist meiner Meinung nach nötig.
HN: Sie haben die europäische Charta der Grundrechte erwähnt. Ist die überhaupt nötig? Die Grundrechte der Bürger sind doch in jeder nationalen Verfassung verankert. Ja, aber das sind sehr unterschiedliche Grundrechte und verschiedene Formulierungen. Die Europäische Charta der Grundrechte ist darüber hinaus ein wirklich moderner Katalog. Moderner als zum Beispiel die Grundrechte in Deutschland.
HN: Ihrer Meinung nach ist es also unerlässlich, die Grundrechte der Europäer zu vereinheitlichen. Wenn einheitliche europäische Standards existieren würden, würde ich das begrüßen. Genau so wie die Tatsache, dass alle europäischen Institutionen in diesem Fall verpflichtet wären, diese Grundrechte der Bürger der Union auch zu achten.
Es stimmt, so ganz klar ist das jetzt nicht. Aber ich hoffe trotzdem sehr, dass es gelingt. Es wäre entschieden ein deutlicher Schritt nach vorn.
HN: Glauben Sie, dass es besser ist, über die Verfassung im Parlament zu entscheiden oder durch einen Volksentscheid? Das muss jeder Staat für sich entscheiden. Es hängt davon ab, was im jeweiligen Land üblich ist. In Deutschland zum Beispiel gibt es keine allgemeinen Volksentscheide.
Ich persönlich halte dies für eines der komplexesten Themen, die man sich überhaupt vorstellen kann. Und bei einem Referendum besteht einfach das Problem, das alles auf eine einzige Antwort reduziert werden muss – auf „Ja“ oder „Nein“.
HN: … und dass das, was in der Verfassung steht, den Menschen nicht leicht zu erklären ist. Richtig. Deshalb glaube ich, dass es besser ist, sie im Parlament zu beschließen. Darüber hinaus: Es geht nicht um eine Verfassung im unmittelbaren Sinn, sondern um einen Verfassungsvertrag. Und über völkerrechtliche Verträge entscheidet in Deutschland das Parlament.
Das ist ein Prozess, der zwei Stufen hat: Zuerst muss erklärt werden, was in der Verfassung steht. Dann sind die einzelnen politischen Parteien an der Reihe, ihre Wähler über Pro und Contra ihrer Stimmabgabe aufzuklären.
HN: Während anderswo in Europa über die europäische Verfassung schon abgestimmt worden ist oder zumindest bald abgestimmt wird, haben wir in Tschechien noch nicht einmal ein Gesetz über ein Referendum, das dies ermöglichen würde. Manche behaupten, dass dies schon bald ein ernstes Problem werden kann… Ich sage folgendes: Auch bei Ihnen schreibt doch die nationale Verfassung vor, wie internationale Verträge ratifiziert werden sollen. Und die Verfassung der EU ist nichts anderes. Die Tatsache, dass Tschechien kein Gesetz über das Referendum zur europäischen Verfassung hat, bedeutet noch nicht, dass es die Verfassung nicht ratifizieren kann. Es genügt – wie in Deutschland – zu sagen: Die europäische Verfassung ist ein normaler internationaler Vertrag und so wird er, wie üblich, vom Parlament beschlossen.
erschienen am 5. April 2005 |
||||