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Für eine Demokratische und handlungsfähige Europäische Union

von

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Premierminister Stanislav Gross

Wenn wir am 29. Oktober in Rom gemeinsam mit den anderen Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern der Europäischen Union unsere Unterschrift unter den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ setzen, wird die feierliche Unterzeichnungszeremonie im historischen Saal der Horatier und Curiatier im Kapitol stattfinden. An dem Ort, an dem am 25. März 1957 schon die Europäischen Gründungsverträge unterzeichnet wurden, werden wir dem geeinten Europa eine Verfassung geben.

Jahrhundertelang war Europa Schauplatz blutigster Auseinandersetzungen, die mit unendlichem Leid verbunden waren. Die Europäische Integration ist die Antwort auf diese Erfahrungen. Große Europäer wie Jean Monnet, Robert Schuman, Konrad Adenauer, Willy Brandt und Václav Havel haben sich mit visionärer Kraft und Entschlossenheit für dieses Ziel eingesetzt.

Das Vertrauen, das wir einander in der Europäischen Union entgegen bringen, ruht auf zwei Pfeilern: es gründet auf den gemeinsamen Werten der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte, und es bildet sich immer wieder neu aus der Erfahrung, dass es unseren nationalen Interessen - Sicherheit, Wohlstand und Selbstbestimmung - dient, wenn wir zusammenarbeiten und zur Teilung von Souveränität bereit sind.

Europäische Einigung und nationale Eigenständigkeit sind deshalb keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille: Ein demokratisches und leistungsfähiges Europa ist die beste Gewähr dafür, dass wir unsere nationalen Besonderheiten auch im Zeitalter der Globalisierung bewahren können. Das wird ausgedrückt durch die Devise der Europäischen Verfassung „In Vielfalt geeint“.

Wenige Monate nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags ein wichtiges Signal: Alte und neue Mitgliedstaaten schaffen gemeinsam die Voraussetzungen dafür, dass das größer gewordene Europa entscheidungsfähig und politisch führbar bleibt. Mit dem gegenwärtigen institutionellen Gefüge der Europäischen Union wäre dies nicht mehr zu leisten. Europa ist an die Grenzen seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit gekommen. Deshalb ist die Europäische Verfassung von so ausschlaggebender Bedeutung.

Natürlich ist der Verfassungstext ein Kompromiss. Aber er ist ein Kompromiss, der dem hohen Anspruch, dem eine Verfassung genügen muss, gerecht wird. Wir sind überzeugt davon, dass unsere Union mit der Europäischen Verfassung auf Dauer demokratischer, effizienter und transparenter wird. Und wir sind überzeugt davon, dass die Vorteile der Verfassung für alle unsere Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein werden:

So wird zum Beispiel die Grundrechtecharta zu einem wesentlichen und rechtsverbindlichen Bestandteil der Verfassung. Sie bildet damit zugleich den Kern der europäischen Werteordnung. Künftig wird jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger Grundrechte auf europäischer Ebene einklagen können.

Um die europäische Integration nicht nur zu einer Sache des Verstandes, sondern auch zu einer Herzenssache der Menschen zu machen, brauchen wir nicht weniger, sondern sehr viel mehr europäische Öffentlichkeit als bislang. Deshalb ist es wichtig, dass die Verfassung die Bedeutung des Europäischen Parlaments als Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger stärkt. Das Parlament wird als Mitgesetzgeber neben dem Rat deutlich aufgewertet und erhält über die Wahl des Präsidenten der Kommission unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung des wichtigsten Exekutivpostens der Union.

Die Europäische Verfassung enthält eine klarere Kompetenzordnung. Die bisher unübersichtlichen Instrumente und Verfahren werden vereinfacht. Die nationalen Parlamente enthalten verbesserte Kontrollrechte durch Einführung eines politischen Frühwarnmechanismus und der Möglichkeit zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Es ist heute schon fast eine europäische Selbstverständlichkeit, sich frei über Landesgrenzen zu bewegen. Europa ist ein Ort des Austauschs und der Begegnung. All diese Errungenschaften zeigen, welch große Vorteile die Europäische Union für ihre Bürgerinnen und Bürger bringt. Doch ohne Sicherheit können all diese Freiheiten nicht genutzt werden. Die Europäische Verfassung bringt deshalb wichtige Verbesserungen beim Kampf gegen Terrorismus und gegen grenzüberschreitend organisiertes Verbrechen.

Als Zusammenschluss von 25 Staaten mit mehr als 450 Millionen Einwohnern, die ein Viertel des Bruttosozialprodukts weltweit erwirtschaften, ist die Europäische Union heute auch ein globaler Akteur. Mit der Einrichtung des Amtes eines Europäischen Außenministers, dem ein Europäischer Diplomatischer Dienst unterstellt werden soll, kann Europa seine gewachsene Verantwortung in der Welt und unsere gemeinsame Außenpolitik besser zur Geltung zu bringen.

Wir alle in Europa können zufrieden sein mit dem, was im Konvent und in der Regierungskonferenz erreicht worden ist. Die Verfassung ist eine tragfähige Grundlage für eine starke und handlungsfähige Europäische Union. Sie ist auch notwendig, denn nur gemeinsam werden wir Europäer in der Lage sein, das 21. Jahrhundert mit seinen vielfältigen, nicht zuletzt auch globalen Herausforderungen positiv mitzugestalten und dabei unser europäisches Sozialmodell zu erhal­ten und fortzuentwickeln.

Der Verfassungsvertrag muss nun nach den jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. In einigen Mitgliedstaaten – so auch in Tschechien – sind Volksabstimmungen über die Europäische Verfassung vorgesehen. Die geltende Rechtslage in Deutschland sieht ein parlamentarisches Verfahren vor. Es wird derzeit diskutiert, ob Instrumente der direkten Demokratie eingeführt werden sollen, die auch ein Referendum über die Europäische Verfassung ermöglichen könnten; der Ausgang dieser Debatte ist noch nicht absehbar.

Die Abstimmungen, ob im Parlament oder per Referendum, sind eine Gelegenheit, Gemeinsamkeiten in Europa deutlich werden zu lassen. Wir wollen hierzu einen Beitrag leisten.

Die Europäische Union braucht diese Verfassung. Nur so kann sie dem gerecht werden, was ihre Bürgerinnen und Bürger erwarten: Frieden und Sicherheit, Wohlstand Solidarität.

 

erschienen in der Süddeutschen Zeitung und Mladá fronta Dnes am 23.10.2004

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