Der sog. "Verfassungsvertrag" ist ein internationaler Vertrag, der die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU, deren gemeinsame Institutionen und ihre Funktionsweise regelt. Er enthält außerdem die Grundrechtscharta, die bereits im Jahr 2000 proklamiert wurde und die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten in einem Dokument zusammenfasst. Aus diesem Grund wird der neue Vertrag "Verfassungsvertrag" genannt.
Kernpunkte des Vertrags:
- Anstelle von zwei Verträgen über die Europäische
Union und die Europäische Gemeinschaft sowie Zusatzprotokollen
und Grundrechtcharta gibt es nun einen einheitlichen
Vertrag.
- Die doppelte Mehrheit bei der Beschlussfassung
im Rat wird eingeführt. Allerdings wurde diese gegenüber
dem Konventstext leicht verändert: es müssen nun
mindestens 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65% der EU- Bevölkerung vertreten, einer Entscheidung
zustimmen. Für eine Ablehnung werden mindestens vier
Mitgliedsstaaten, die mind. 35% der EU-Bevölkerung
repräsentieren, benötigt. Der letzte Punkt trägt
vor allem den Anliegen der kleineren und mittleren Staaten
Rechnung.
- Es wird zukünftig einen Präsidenten
des Europäischen Rats geben wie auch einen
Außenminister der Union, der gleichzeitig
die Position des Vizekommissars innehaben wird. Das Amt
des Außenministers verbindet die bisherigen Funktionen
des Außenkommissar und des Hohen Repräsentanten
für die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik).
Unter einem "Doppelhut". Zur Unterstützung
des Außenministers soll ein Europäischer Auswärtiger
Dienst gegründet werden.
- Das System der qualifizierten Mehrheit
wird deutlich ausgeweitet, so z. B. bei der Harmonisierung
des Strafrechts.
- Es gibt ein Frühwarnsystem für die
nationalen Parlamente, die so direkt am europäischen
Gesetzgebungsprozess beteiligt werden und auch ein Klagerecht
vor dem Europäischen Gerichtshof haben.
- Rotation im Rat durch 18-monatigen Teamvorsitz,
an dem jeweils drei Länder beteiligt werden.
- Die Grundrechtscharta wird in den Vertrag
übernommen.
- Die Europäische Union bekommt internationale
Rechtspersönlichkeit, über die bislang
nur die EG verfügte.
- Der Kommissionspräsident wird in Zukunft
durch das Europäische Parlament gewählt.
Dadurch wird dessen demokratische Legitimation gestärkt
und dem Parlament mehr Mitspracherecht gewährt.
- Das Parlament wird als Mitgesetzgeber
neben dem Rat und der Haushaltsbehörde gestärkt.
Das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Parlament den
größten Einfluss auf die Gesetzgebung hat, wird
zum Regelverfahren.
- Die Kommission wird zunächst wie
von den kleinen Ländern gewünscht aus 25 Mitgliedern
bestehen, ab 2014 verrinngert sich die Anzahl der Kommissare
auf 2/3 der Zahl der Mitgliedsstaaten bei gleichberechtigter
Rotation.
- Vereinfachung der Rechtsakte: Statt
der bisher 15 verschiedenen soll es zukünftig nur noch
6 EU-Rechtsakte geben: Europäische Gesetze, Rahmengesetze,
Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Der Europäische Rat kann mit einem einstimmigen
Beschluss den Übergang von Einstimmigkeit in qualifizierte
Mehrheit beschließen (Passarelle).
Wie steht die Bundesregierung dazu?
In der Beschränkung der Kommissare ab 2014 sieht die
Bundesregierung eine Stärkung der Kommission, die auch im Interesse der kleinen Staaten liegt, da die Kommission
per Definition nicht die einzelstaatlichen Interessen sonder
die gesamteuropäischen Interessen vertritt.
Deutschland hatte schon in Nizza auf seinen zweiten Kommissar
verzichtet und ist sich auch bewusst, dass in Zukunft eine
Kommission ohne einen deutschen Kommissar existieren wird.
Dasselbe gilt für die Ausdehnung der qualifizierten
Mehrheit, die sowohl die großen wie die kleineren
Staaten zwingt, Koalitionen einzugehen, und so die EU effizienter
zu machen.
Bezüglich der Abstimmungsmodalitäten ist die
Bundesregierung froh, dass bei dem nun vorgelegten Kompromiss
die Bevölkerungszahl mehr als bisher im Vordergrund
steht. Bisher haben die kleineren Staaten hier eine überproportionale
Stellung. Beispielsweise hat Deutschland bisher nach dem Nizza-Vertrag mit seinem
Bevölkerungsanteil von 18,2% bloß einen Stimmenanteil
von 9% im Rat. Dieses Ungleichgewicht wird durch die doppelte
Mehrheit korrigiert.
Wie wird der Verfassungsvertrag in Deutschland
behandelt?
Der Entwurf wird im allgemeinen akzeptiert, da an dem ihm
zur Grundlage liegenden Entwurf des Konvents nicht nur die
Bundesregierung beteiligt war, sondern auch ein Mitglied
der CDU.
Angesichts der Bedeutung der Verfassung für die Zukunft
Deutschlands und Europas wird vielfach eine Volksabstimmung
über die Verfassung gefordert. Das ist nach den derzeitigen
verfassungsrechtlichen Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes
nicht möglich. Der vorgelegte Kompromiss muss daher
mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag
und Bundesrat ratifiziert werden.