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EU-Verfassung - Konvent - Regierungskonferenz

 

Unterzeichnung des Verfassungsvertrages für Europa am 29. Oktober 2004

Die Regierungskonferenz zur Schaffung einer neuen vertraglichen Grundlage für die erweiterte Europäische Union hat am 18. Juni 2004 den Verfassungsvertrag über die Europäische Union auf der Grundlage der Vorarbeiten des "Konvents zur Zukunft der EU" verabschiedet und am 29.10.2004 in Rom unterzeichnet.

Damit erhält die EU eine einheitliche vertragliche Grundlage mit internationaler Rechtspersönlichkeit und neue Mechanismen zur Funktionsweise der europäischen Institutionen in der erweiterten EU.

Der Verfassungsvertrag muss in allen 25 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert bzw. per Referendum angenommen werden, was ca. 2 Jahre dauern kann. Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien, Griechenland, Spanien, Österreich und die Slowakei haben den Vertrag als erste ratifiziert. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 mit großer Mehrheit (569 von 594 Abgeordneten) für den Vertrag, der Bundesrat am 27. Mai 2005. Damit hat Deutschland als neuntes Land den Vertrag ratifiziert. In Frankreich wurde der Text am 29. Mai 2005 in einem Referendum abgelehnt, ebenso in den Niederlanden am 1. Juni 2005. Hingegen ratifizierten Lettland den Vertrag am 2. Juni und Zypern am 30. Juni 2005. Luxemburg stimmte am 10. Juli der EU-Verfassung in einem Referendum zu.

 
 
Kernpunkte des Verfassungsvertrages
 

Der sog. "Verfassungsvertrag" ist ein internationaler Vertrag, der die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU, deren gemeinsame Institutionen und ihre Funktionsweise regelt. Er enthält außerdem die Grundrechtscharta, die bereits im Jahr 2000 proklamiert wurde und die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten in einem Dokument zusammenfasst. Aus diesem Grund wird der neue Vertrag "Verfassungsvertrag" genannt.

Kernpunkte des Vertrags:

- Anstelle von zwei Verträgen über die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft sowie Zusatzprotokollen und Grundrechtcharta gibt es nun einen einheitlichen Vertrag.

- Die doppelte Mehrheit bei der Beschlussfassung im Rat wird eingeführt. Allerdings wurde diese gegenüber dem Konventstext leicht verändert: es müssen nun mindestens 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65% der EU- Bevölkerung vertreten, einer Entscheidung zustimmen. Für eine Ablehnung werden mindestens vier Mitgliedsstaaten, die mind. 35% der EU-Bevölkerung repräsentieren, benötigt. Der letzte Punkt trägt vor allem den Anliegen der kleineren und mittleren Staaten Rechnung.

- Es wird zukünftig einen Präsidenten des Europäischen Rats geben wie auch einen Außenminister der Union, der gleichzeitig die Position des Vizekommissars innehaben wird. Das Amt des Außenministers verbindet die bisherigen Funktionen des Außenkommissar und des Hohen Repräsentanten für die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Unter einem "Doppelhut". Zur Unterstützung des Außenministers soll ein Europäischer Auswärtiger Dienst gegründet werden.

- Das System der qualifizierten Mehrheit wird deutlich ausgeweitet, so z. B. bei der Harmonisierung des Strafrechts.

- Es gibt ein Frühwarnsystem für die nationalen Parlamente, die so direkt am europäischen Gesetzgebungsprozess beteiligt werden und auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof haben.

- Rotation im Rat durch 18-monatigen Teamvorsitz, an dem jeweils drei Länder beteiligt werden.

- Die Grundrechtscharta wird in den Vertrag übernommen.

- Die Europäische Union bekommt internationale Rechtspersönlichkeit, über die bislang nur die EG verfügte.

- Der Kommissionspräsident wird in Zukunft durch das Europäische Parlament gewählt. Dadurch wird dessen demokratische Legitimation gestärkt und dem Parlament mehr Mitspracherecht gewährt.

- Das Parlament wird als Mitgesetzgeber neben dem Rat und der Haushaltsbehörde gestärkt. Das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Parlament den größten Einfluss auf die Gesetzgebung hat, wird zum Regelverfahren.

- Die Kommission wird zunächst wie von den kleinen Ländern gewünscht aus 25 Mitgliedern bestehen, ab 2014 verrinngert sich die Anzahl der Kommissare auf 2/3 der Zahl der Mitgliedsstaaten bei gleichberechtigter Rotation.

- Vereinfachung der Rechtsakte: Statt der bisher 15 verschiedenen soll es zukünftig nur noch 6 EU-Rechtsakte geben: Europäische Gesetze, Rahmengesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.

- Der Europäische Rat kann mit einem einstimmigen Beschluss den Übergang von Einstimmigkeit in qualifizierte Mehrheit beschließen (Passarelle).

 

Wie steht die Bundesregierung dazu?

In der Beschränkung der Kommissare ab 2014 sieht die Bundesregierung eine Stärkung der Kommission, die auch im Interesse der kleinen Staaten liegt, da die Kommission per Definition nicht die einzelstaatlichen Interessen sonder die gesamteuropäischen Interessen vertritt. Deutschland hatte schon in Nizza auf seinen zweiten Kommissar verzichtet und ist sich auch bewusst, dass in Zukunft eine Kommission ohne einen deutschen Kommissar existieren wird.

Dasselbe gilt für die Ausdehnung der qualifizierten Mehrheit, die sowohl die großen wie die kleineren Staaten zwingt, Koalitionen einzugehen, und so die EU effizienter zu machen.

Bezüglich der Abstimmungsmodalitäten ist die Bundesregierung froh, dass bei dem nun vorgelegten Kompromiss die Bevölkerungszahl mehr als bisher im Vordergrund steht. Bisher haben die kleineren Staaten hier eine überproportionale Stellung. Beispielsweise hat Deutschland bisher nach dem Nizza-Vertrag mit seinem Bevölkerungsanteil von 18,2% bloß einen Stimmenanteil von 9% im Rat. Dieses Ungleichgewicht wird durch die doppelte Mehrheit korrigiert.

 

Wie wird der Verfassungsvertrag in Deutschland behandelt?

Der Entwurf wird im allgemeinen akzeptiert, da an dem ihm zur Grundlage liegenden Entwurf des Konvents nicht nur die Bundesregierung beteiligt war, sondern auch ein Mitglied der CDU.

Angesichts der Bedeutung der Verfassung für die Zukunft Deutschlands und Europas wird vielfach eine Volksabstimmung über die Verfassung gefordert. Das ist nach den derzeitigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes nicht möglich. Der vorgelegte Kompromiss muss daher mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden.

 
 
Mitgliedstaaten bleiben Herren des Vertrags
 
Am 31. März 2005 reiste Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu einem Arbeitsbesuch nach Prag. Anlässlich ihres Besuchs publizierte die Tageszeitung Mladá Fronta Dnes einen Namensartikel zum Thema Der europäische Verfassungsvertrag – neue Perspektiven für Europa. Den ganzen Artikel sowie ein Interview mit Hospodářské noviny zum selben Thema finden Sie hier:
 
Mitgliedstaaten bleiben Herren des Vertrags (MfD, 31.3.2005)
Gespräch mit HN (5.04.2005)
 
 
 
Vorgeschichte
 

Wie kam es zur Einsetzung des Europäischen Konvents?

Normalerweise wird immer eine Regierungskonferenz einberufen, wenn das europäische Vertragswerk grundlegend überarbeitet werden muss. Regierungskonferenzen sind Verhandlungen, an denen alle Mitgliedsländer der EU beteiligt sind. Am Ende einer solchen Konferenz steht ein neuer Vertrag.

Weil viele Staaten mit den Ergebnissen der Regierungskonferenz in Nizza im Jahr 2000 unzufrieden waren, wurde bereits dort beschlossen, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die sich mit der Neuordnung der erweiterten EU auseinandersetzen sollte.

Um sich nicht in jahrelangen Diskussionen festzubeißen, riefen die Staats- und Regierungschefs den Europäischen Konvent ins Leben. Seine Aufgabe war es, einen Verfassungsentwurf zu erarbeiten, der die Grundlage für die folgenden Regierungskonferenzen bilden sollte.

 

Wer beriet im Europäischen Konvent?

Der Konvent bestand aus 105 Mitgliedern. Die Leitung des Konvents wurde dem früheren Staatspräsidenten Frankreichs Valéry Giscard d'Estaing übertragen. Jedes Mitgliedsland entsandte drei Vertreter. Einer wurde von den Staats- und Regierungschefs ernannt und jeweils zwei durch die nationalen Parlamente. Dazu kamen 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zwei Vertreter der Europäischen Kommission.

Auch Vertreter der Beitrittsländer nahem an den Sitzungen teil. Damals allerdings noch ohne Stimmrecht.

 

Wie wurde der vorliegende Verfassungsentwurf erarbeitet?

Der Konvent begann seine Arbeit am 28. Februar 2002. Er legte seinen Entwurf zu einer Europäischen Verfassung am 20. Juli 2003 den europäischen Staats- und Regierungschefs im griechischen Thessaloniki vor. Diese billigten ihn einstimmig als Grundlage für die nun einzuberufende Regierungskonferenz.

 

Was waren die wesentlichen Punkte des Verfassungsentwurfes?

  • mehr Übersichtlichkeit durch Zusammenführung der vertraglichen Grundlagen der Union in einem Dokument
  • Einbeziehung der Grundrechtscharta, die dadurch
    rechtlich verbindlich würde
  • 15 Kommissare mit Stimmrecht
  • mehr Kompetenzen für das Europaparlament
  • hauptamtlicher Präsident des Europäischen Rates
  • hauptamtlicher Europäischer Außenminister
  • statt Vetorecht mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden wird
  • klarere Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten
  • Wahl des EU-Kommissionspräsidenten durch das Europarlament und damit Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Besetzung über die Europawahl
  • Einführung des Europäischen Bürgerbegehrens

 

Welche Punkte des Entwurfs waren umstritten?

Zwischen den Ländern gab es mehrere umstrittene Punkte. So wollten die kleinen Länder einen EU-Kommissar für jedes Land. Andere Länder hielten eine Kommisssion mit so vielen Mitgliedern für ineffektiv.

Polen und Spanien sprachen sich zunächst gegen das Prinzip der doppelten Mehrheit aus. Doppelte Mehrheit bedeutet einen Schlüssel bei Abstimmungen, der sowohl die Anzahl der Länder als auch die Bevölkerungsgröße berücksichtigt. Im ursprünglichen Entwurf des Konzeptes waren für eine doppelte Mehrheit mindestens 50% der Mitgliedsländer sowie 60% der Bevölkerung nötig.

Ebenfalls umstritten war der Punkt, ob ein expliziter Gottesbezug in die Europäische Verfassung gehöre. Hier waren die Exponenten insbesondere Frankreich, das dies ablehnte und Polen, das darauf bestand.

 

Wie ging es nach dem Konvent weiter?

Im Herbst 2003 begann die Regierungskonferenz unter italienischer Präsidentschaft. Nachdem die Verhandlungen auf dem Europäischen Rat in Brüssel im Dezember 2003 scheiterten, übernahm Irland die Ratspräsidentschaft. Außerdem kam es zu Regierungswechseln in Polen und Spanien. AM 18. Juni in Brüssel einigten sich die Staats- und Regierungschefs in den strittigen Punkten auf Kompromisse, die für alle Mitgliedsstaaten tragbar erschienen.

Nun läuft das Ratifizierungsverfahren. Dieses ist je nach Land unterschiedlich. Entweder wird durch Parlamentsbeschluss oder durch Volksabstimmung entschieden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

 
Text des V erfassungsvertrags
Website des Konvents zur Zukunft der EU
Informationen des AA zur Verfassung
Institut für Europäische Politik
Für eine demokratische und handlungsfähige Europäische Union
Gemeinsamer Artikel von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Premier der Tschechischen Republik, Stanislav Gross (erschienen am 23.10.2004)
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